Ingenieurvermessung

Ingenieurvermessung

Information für den Bauherrn: Bei der Suche nach einem Bauplatz sollten Sie abgesehen von der Finanzierung auf folgende Punkte besonders achten: Können Sie auf dem ausgewählten Grundstück auch ihr Vorhaben verwirklichen? Was lassen die örtlichen Bauvorschriften zu? Hat das Grundstück die ausreichende Größe und Bebaubarkeit? Fragen sie uns! Wir werden Sie gewissenhaft beraten. Sie haben einen Bauplatz gefunden: Achten Sie darauf dass alle Grenzzeichen vorhanden sind oder, wie bei vielen neuen Bauplätzen, später noch kostenlos gesetzt werden. Wo liegen die Grenzen örtlich, vor allem bei bebauten Grundstücken. Ein Zaun oder eine Mauer ist nicht massgebend Achten Sie beim Kaufpreis darauf, ob noch Erschließungskosten zu bezahlen sind. Sie können leicht 70-90 EUR/qm erreichen oder noch mehr. Haben Sie keine Angst. Wir beraten Sie gerne neutral und unabhängig

Der Lageplan

Um planen zu können, benötigt Ihr Architekt als Grundlage einen maßstablichen Plan, eine Höhen- und Bestandsaufnahme des Grundstücks, die Lage von Leitungen sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans. Diese Daten erhält er von uns in analoger oder in digitaler Form (CD,DVD, Email u.a).

Bei schwierigen Bauvorhaben helfen wir dem Architekten die Geometrie des Bauwerks zu erstellen und das Haus in das Grundstück optimal einzupassen.
    
Nachdem der Architekt seine Planung und seine Bauvorlagen fertiggestellt hat, erfolgt die Fertigung des Lageplanes zum Baugesuch mit schriftlichem Teil, Eintrag der Eigentümer der Nachbargrundstücke, Baulasten, Abstandsflächenberechnungen, Grund- und Geschoßflächenberechnungen gemäss Bauvorlagenverordnung. Dabei prüfen wir die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes und der gesetzlichen Vorschriften wie Landesbauordnung, Baunutzungsverordnung.

Bei Wohnhäusern wird in der Regel das "Kenntnisgabeverfahren" angewandt mit den Vorteilen, dass keine Genehmigungsgebühren anfallen und 14 Tage nach Eingang der Unterlagen beim Baurechtsamt mit dem Bau begonnen werden kann. Bei diesem Verfahren bestätigt der Architekt, der vermessungstechnische Sachverständige und der Statiker die Einhaltung aller Vorschriften.
Die eingereichten Unterlagen werden bei der Baurechtsbehörde nicht mehr geprüft.

Bauvermessung

Wenn alle Hürden der Planungs- und Genehmigungsphase genommen sind und die Baufreigabe erteilt, kann mit dem Bauen nun begonnen werden.
Die Bauvermessung erstreckt sich über die gesamten Bauphasen während der Entstehung von Gebäuden, Straßen, Brücken und sonstiger Hoch- und Tiefbaumaßnahmen.

 

 

Deponievermessung

Aus Umweltschutzgründen und auch aus Abrechnungstechnischen Gründen müssen Deponien ständig überwacht werden.

Bei diesem Beispiel betreibt eine private Firma eine Erddeponie. Es gibt eine exakte Planung wie die Auffüllung vorzunehmen ist. Die Erddeponie wird jedes Jahr einmal aufgemessen. Am Computer wird ein digitales Geländemodell erzeugt, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Planung kontrolliert werden kann.

Ebenso werden die aufgefüllten Erdmassen berechnet. So kann bestimmt werden wieviel Erde die Deponie noch aufnehmen kann und wieviel Aushub im laufenden Jahr eingebracht wurde

Absteckung, Höhenangabe

Für den Erdaushub muß nun die Lage des geplanten Projekts in der Örtlichkeit abgesteckt und die Höhenlage der Erdgeschossfussbodenhöhe in Meter über Normal Null angegeben werden

Einschneiden, Höhenangabe

Ist die Baugrube ausgehoben, stellt der Bauunternehmer ein Schnurgerüst, auf dem wir die exakten Achsen des Baukörpers einschneiden. Über das Einschneiden wird eine Bescheinigung für das Baurechtsamt ausgestellt. 

Massenermittlung

Für die Abrechnung mit dem Aushubunternehmer können wir die genaue Aushubmenge berechnen. Bei größeren Bauwerken können hier enorme Kosteneinsparungen erzielt werden.    
Überprüfung der Stellung und Höhenlage
Ist das erste Geschoß fertiggestellt muß in der Regel die Einhaltung der Maße und Höhen entsprechend der Baugenehmigung überprüft werden. Darüber wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Meterrisse

Um die geplanten Höhen der Fußböden genau einzuhalten, werden im Gebäude sogenannte Meterrisse angebracht: In jedem Raum werden an einer oder an mehreren Wänden Höhenmarkierungen mit einer Bezugshöhe angebracht und eingemessen. Jeder Handwerker muß sich an diesen Markierungen orientieren. ( Wichtig für Estrich, Türen, Fenster, Steckdosen, Abwasser, usw.. )