Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
Unter die hoheitlichen Vermessungen fallen alle Tätigkeiten, die im Vermessungsgesetz für Baden - Württemberg geregelt sind. Diese Arbeiten dürfen nur von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren ÖbVI oder den Vermessungsbehörden vorgenommen werden. Wir führen also Arbeiten im Liegenschaftskataster wie Grundstückszerlegung und Grenzfeststellungen durch. Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe ,und der Gebäude auf den Grundstücken. Das Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum. Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer große Bedeutung.
Bei der Zerlegung eine Flurstücks müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden (Landesbauordnung, Stellplatzverordnung, Brandschutz, Bebauungspläne usw). Gemäß §8 Landesbauordnung (LBO) ist die geplante Teilung eines Grundstücks der unteren Baurechtsbehörde zwei Wochen vorher anzuzeigen
Auf Wunsch beraten wir unsere Kunden dahingehend.