Auf die Qualifizierung kommt es an!
Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler erfüllen wir hoheitliche Aufgaben für den Staat und sind damit funktional einer Behörde gleichgestellt. Wir führen etwa hoheitliche Vermessungen im Kataster durch und dürfen Beurkundungen vornehmen oder Bescheinigungen ausstellen. Da die Tätigkeit des ÖbVI eine hohe Verantwortung in sich trägt, ist die Art der Aufgabenausübung in einer Berufsordnung definiert.
Das Modell der freiberuflichen Beleihung bindet die Dienstleistungen an eine staatliche Kostenordnung. Begleiteffekt ist ein Qualität fördernder Leistungswettbewerb.
Das in Artikel 14 des Grundgesetzes garantierte Eigentumssicherungssystem von Grund und Boden erfordert es, die hoheitlichen Aufgaben des Vermessungswesens staatlich zu gewährleisten.
Wer wird ÖbVI?
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann nur werden, wer von der Aufsichtsbehörde dazu bestellt wurde. Voraussetzung dafür ist, dass der Ingenieur die Befähigung zum höheren bzw. gehobenen vermessungstechnischen Dienst mitbringt und umfassende Erfahrungen im Beruf vorweisen kann, also bereits mehrere Jahre Katastervermessungen durchgeführt hat.