Ehemalige Landesgrenze zwischen Baden und Württemberg

Die ehemalige Grenze zwischen Baden und Württemberg

Ehemalige Landesgrenze zwischen Baden und Württemberg

Die ehemalige Grenze zwischen Baden und Württemberg verlief einst quer durch den Enzkreis und ist heute noch an vielen Stellen zu erkennen.
Im nördlichen Enzkeis verläuft die Grenze zwischen Bretten und Knittlingen, Maulbronn, Ötisheim und Mühlacker sind württembergisch, Neulingen, Kieselbronn und Niefern-Öschelbronn sind badisch. Eine Sonderposition hat Ölbronn-Dürrn, da Ölbronn zum ehemals württembergischen Landesteil gehört und Dürrn zum badischen. Mitten im Enzkreis befindet sich die Stadt Pforzheim (badisch). südwestlich von Pforzheim sind die badischen Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn. Die württembergischen angrenzenden Gemeinden im Uhrzeigersinn sind Wurmberg, Wiernsheim, Wimsheim, Mönsheim, Friolzheim und Heimsheim. Dann folgen außerhalb des Enzkreises Weissach, Rutesheim, Renningen, Weil der Stadt, Bad Liebenzell, Schömberg, Höfen, Dobel, Bad Herrenalb. Im westlichen Enzkreis befinden sich das ehemals württembergische Engelsbrand, Neuenbürg, Birkenfeld und Straubenhardt. Straubenhardt hat eine Sonderposition: Die Teilorte Schwann, Conweiler, Ottenhausen, Feldrennach sind württembergisch, der Ortsteil Langenalb ist badisch wie ausch die angrenzenden Gemeinden Marxzell und Karlsbad. Ebenfalls eine Sonderposition hat die Gemeinde Keltern: der Ortsteil Niebelsbach ist württembergisch, Dietlingen, Ellmendingen, Dietenhausen sind badisch. Folgt man nun weiter um den Enzkreis im Pforzheim herum, dann kommt noch Remchingen, Kämpfelbach, Königsbach-Stein, Eisingen Ispringen die zum ehemals badischen Landesteil gehören.

Für die Vermessung ist es wichtig, welchem Landesteil eine Gemeinde angehörte, da die erstmalige Vermessung der Grundstücke (Landesvermessung) in den ehemaligen badischen und württembergischen Landesteile nach unterschiedlichen Methoden und auch zu unterschiedlichen Zeiten erfolgte.

Bei manchen Vermessungsarbeiten muss noch auf alte Urkunden zurück bis zum Jahr 1820 zurückgegriffen werden.